Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wird, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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Die digitale Vignette (e-Vignette) ist die offizielle Mautlösung für österreichische Autobahnen und Schnellstraßen. Sie wird ausschließlich online erworben und ist an das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Es gibt keinen physischen Aufkleber mehr – die Gültigkeit wird durch automatische Kennzeichenerfassung (ANPR-Kameras) an Kontrollpunkten überprüft. Nach dem Kauf erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung als Nachweis.
Bei der 10-Tages- und 2-Monats-Vignette können Sie das Startdatum frei wählen. Die Gültigkeit beginnt am gewählten Tag um 00:00 Uhr. Die Vignette kann bis zu 18 Tage im Voraus gekauft werden. Die Jahresvignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – hier ist kein Startdatum wählbar.
Nein. Anhänger, die von einem PKW gezogen werden, benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt auch für den mitgeführten Anhänger. Dies gilt für PKW-Anhänger, Wohnwagen und andere Anhänger, die von einem vignettenpflichtigen Fahrzeug gezogen werden.
Ja. Die digitale Vignette kann auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen erworben werden. Bei der Eingabe des Kennzeichens wählen Sie das entsprechende Länderkürzel aus. Die Vignette ist dann an das ausländische Kennzeichen gebunden und gilt auf allen mautpflichtigen Strecken in Österreich.
Die digitale Vignette wird ausschließlich über die offizielle ASFINAG-Website (asfinag.at) und autorisierte Verkaufsstellen (z.B. ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen) verkauft. Wir als Informationsplattform verkaufen keine Vignetten und vermitteln auch nicht an Drittanbieter. Bitte kaufen Sie nur über offizielle Kanäle, um Betrug zu vermeiden.
Beim Online-Kauf werden in der Regel folgende Zahlungsmittel akzeptiert: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), Debitkarte (Maestro), eps-Überweisung, Sofortüberweisung. Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Verkaufsplattform variieren. An Tankstellen und ÖAMTC/ARBÖ-Stellen ist auch Barzahlung möglich.
Kontaktieren Sie sofort den ASFINAG-Kundendienst. In manchen Fällen ist eine Korrektur innerhalb kurzer Zeit nach dem Kauf möglich, insbesondere wenn das Startdatum noch nicht begonnen hat. Halten Sie Ihre Transaktionsnummer, das falsch eingegebene Kennzeichen und das korrekte Kennzeichen bereit. Wir als Informationsplattform können keine Korrekturen vornehmen. Für Beschwerden und Korrekturen wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle.
Die Kontrolle erfolgt automatisch durch ANPR-Kameras (Automatic Number Plate Recognition) an stationären und mobilen Kontrollpunkten auf österreichischen Autobahnen. Das Kennzeichen wird mit der ASFINAG-Datenbank abgeglichen. Es ist kein physischer Nachweis erforderlich, aber wir empfehlen, die Kaufbestätigung per E-Mail gespeichert zu haben.
Das Befahren mautpflichtiger Strecken ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Es kann eine Ersatzmaut von 120 € (bei sofortiger Zahlung) oder eine Anzeige mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 € verhängt werden. Bei ausländischen Fahrzeugen kann die Strafe vor Ort eingehoben werden. Wir empfehlen dringend, immer eine gültige Vignette zu haben.
Nein. Auf Sondermautstrecken (z.B. Brenner Autobahn A13, Arlberg-Tunnel S16, Tauern-Tunnel A10) ist zusätzlich zur Vignette eine separate Mautgebühr zu entrichten. Die Vignette allein reicht dort nicht aus. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Strecken Sondermaut erfordern. Weitere Details finden Sie auf unserer Streckenübersicht.
Eine Rückgabe oder Stornierung der digitalen Vignette ist grundsätzlich nicht möglich, sobald das Startdatum begonnen hat. Vor Beginn des Startdatums kann in Ausnahmefällen eine Stornierung beantragt werden – wenden Sie sich dafür direkt an den ASFINAG-Kundendienst. Prüfen Sie daher alle Angaben sorgfältig vor dem Kauf.
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